Datei:Wappen Deutsches Reich - Elsass-Lothringen (Klein).svg

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Wappen
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Deutsch: des Reichslandes Elsass-Lothringen
Datum 8. August 2010
Künstler
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David Liuzzo
Quelle Eigenes Werk
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Historic Arms, not used by state institutions. The following Licensing applies. You are kindly requested to contact the copyright holder before using the material for purposes outside wikipedia. For requests and questions feel free to contact the original author.
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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 Dieses Wappen wurde von David Liuzzo mit Inkscape erstellt.
 Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappen der deutschsprachigen Wikipedia erstellt
Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Public domain
Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
  • Der Autor (oder der letzte Autor im Falle eines Gemeinschaftswerks) ist vor mehr als 70 Jahren gestorben (CPI art. L123-1) und kam nicht in den Genuss einer Verlängerung des Urheberrechts (CPI art. L123-8, L123-9 und L123-10)[1];
  • Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
  • Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).

Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
  1. Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
  2. Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.

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Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell13:44, 30. Okt. 2011Kein Vorschaubild vorhanden553 × 800 (563 KB)wikimediacommons>David Liuzzo{{Information| |Description= {{de|Wappen des Reichslandes Elsass-Lothringen}} |Source= {{Own}} |Date= 2010-08-08 |Author= Drawing created by David Liuzzo |Permission=Historic Arms, not used by state institutions. The following Licen

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